Lektion 27 von 46MusikbusinessIntermediate

Zusammenspiel mit dem Musikverlag

Judge Jules weist auf ein großes Warnsignal in Plattenverträgen hin: wenn ein Label versucht, sich neben deinen Aufnahmerechten auch deinen Musikverlag zu sichern.

Teil des KursesVerträge und Deals: die Grundlagen der Musikindustrie46 Lektionen (1h 6m)

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46 Lektionen (1h 6m) · 1 gratis
    • 01. Abrechnung, Zahlungen und Prüfung

      2:18

    • 02. Beteiligung an Nebeneinnahmen

      1:58

    • 03. Freigaben durch den Künstler

      1:51

    • 04. Werbepflichten des Künstlers

      1:50

    • 05. Abtretung oder Lizenz – was ist der Unterschied?

      3:17

    • 06. Zusammenspiel mit dem Musikverlag

      Du bist hier

      0:51

    • 07. Optionen

      1:39

    • 08. Die Veröffentlichungsverpflichtung

      1:26

    • 09. Rechte am Namen und der Marke des Künstlers

      1:26

    • 10. Arten von Tantiemen

      1:20

    • 11. Vertragsgebiet

      1:54

    • 12. Zusicherungen und Freistellungen

      1:37

Transkript der Lektion

Red Flags in Record Deals

For me, one of the biggest red flags that I see in any record deal, and generally speaking, they're only in smaller record deals, is where the record company tries to take the publishing as well as the recording.

We mentioned earlier that there are two different types of copyright:

  • One in the recording
  • One in the song.

This distinction is particularly relevant if the artist who wrote the song is the same as the artist who recorded the record.

As far as I'm concerned, it's completely unacceptable for a record label to take an artist's songwriting alongside their recording rights.

"It's almost cowboy-like when that happens."

This isn't to say that there aren't record companies who do that, but to me, it's unacceptable. It's one of the biggest red flags.

If you see it, you seriously have to question the label that you're about to sign to.

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Judge Jules

Judge Jules

Jules O'Riordan verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im gesamten Spektrum der Musikindustrie. Dazu zählen fast ein Jahrzehnt als A&R für die Labels des Universal-Verbunds, 15 Jahre als Moderator bei BBC Radio 1, über 150 Veröffentlichungen und Remixe als eigenständiger Künstler sowie eine 30-jährige Karriere als einer der bekanntesten, weltweit tourenden DJs Großbritanniens (Judge Jules) mit über 5.000 Gigs, dazu umfangreiche Erfahrung als Eventpromoter und Künstlermanager auf höchstem Niveau.

Es genügt zu sagen, dass Jules die Musikindustrie in- und auswendig kennt, und seine Mandanten schätzen ihn als vertrauenswürdigen Berater, für den keine rechtliche oder geschäftliche Herausforderung zu groß oder zu klein ist.

Jules ist seit 10 Jahren Anwalt. Seine Tätigkeit erstreckt sich über die gesamte Breite der musikorientierten Unterhaltungsindustrie. Seine juristische und vertragliche Expertise umfasst Management, Recording, Verlag, Vertrieb und Label-Services, musikbasierte Apps, Games und Tech-Projekte, Produktions-Deals, Produzenten, Featured Artists, Endorsements, Merchandising, Leistungsschutzrechte, TV-/Filmmusiken, Liveauftritte, Event- und Venue-Verträge sowie Urheberrechts- und Schutzrechtsverletzungen und viele weitere Streitigkeiten.

Zu Jules' Mandanten zählen Künstler, Managementfirmen, Plattenlabels, Songwriter, Eventpromoter, Produzenten, Musik-Tech-Unternehmen, Produktionsfirmen, Live-Agenten, Musikverlage und DJs. Er hat auf zahlreichen Panels und Seminaren gesprochen, darunter ADE, Brighton Music Conference und AIM-Events, und war Gastredner zu Rechtsfragen in verschiedenen Online- und Offline-Medien, darunter BBC Radio 5 Live, BBC Introducing, Financial Times, The Sun, The Times und Mixmag.

Jules spricht fließend Spanisch.

Wer wäre besser geeignet, die Verträge und Deals zu entmystifizieren, denen jeder Musiker irgendwann begegnet? In seinem Kurs verwandelt Jules drei Jahrzehnte hart erarbeitetes Branchenwissen in klar verständliche Anleitung, damit du die geschäftliche Seite der Musik verstehst und dein Werk schützt, lange bevor du auf der gepunkteten Linie unterschreibst.

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