Sind 360-Grad-Deals für einen Künstler ein guter Deal?

Mit
Judge JulesJudge Jules erklärt, was ein 360-Deal ist – bei dem das Label an Touren, Branding und mehr beteiligt ist – und wie du beurteilst, ob er fair ist, vom Prozentsatz bis hin zum Gewinn gegenüber dem Bruttoumsatz.
Das steckt im Kurs
46 Lektionen (1h 6m) · 1 gratis
01. Buchhaltung
Gratis-Lektion1:16

02. Kündigung
1:29

03. Verwertungsgesellschaften und Zahlungsanweisung
0:26

04. Provisionsstruktur
2:32

05. Plattformübergreifende Multimedia-Aspekte
0:39

06. Ausgaben
1:10

07. Key-Man-Klauseln
1:01

08. Die Pflichten eines Managers
2:33

09. Provision nach Vertragsende
1:30

10. Sollte ein Manager in alle Aspekte der Einnahmen eines Künstlers eingebunden sein?
1:40

11. Vertragslaufzeit
1:46

12. Sollte ein Manager mehr als einen Künstler betreuen?
1:24

01. Wie ein Manager sein Geld verdient
0:45

02. Wie man einen Manager findet
1:27

03. Sollte der Künstler rechtlichen Rat einholen?
1:05

04. Der Zweck eines Management-Vertrags
1:10

05. Was einen guten Manager ausmacht
1:23

06. Wann ein Management-Vertrag ausgestellt werden sollte
1:07

07. Wann braucht ein Künstler einen Manager?
1:05

01. Abrechnung, Zahlungen und Prüfung
2:18

02. Beteiligung an Nebeneinnahmen
1:58

03. Freigaben durch den Künstler
1:51

04. Werbepflichten des Künstlers
1:50

05. Abtretung oder Lizenz – was ist der Unterschied?
3:17

06. Zusammenspiel mit dem Musikverlag
0:51

07. Optionen
1:39

08. Die Veröffentlichungsverpflichtung
1:26

09. Rechte am Namen und der Marke des Künstlers
1:26

10. Arten von Tantiemen
1:20

11. Vertragsgebiet
1:54

12. Zusicherungen und Freistellungen
1:37

01. Was sind die wichtigsten Bereiche eines Vertrags für einen neuen Künstler?
2:11

02. Ist es normal, dass ein Musikanwalt mich trifft und meinen Fall anhört, bevor er mir etwas berechnet?
1:15

03. Wenn ein Label, Verlag oder Manager mir einen Vertrag anbietet, ich aber kein Geld für einen Anwalt habe, wer sollte die Anwaltskosten tragen?
1:20

04. Sind 360-Grad-Deals für einen Künstler ein guter Deal?
Du bist hier1:14

05. Bin ich im Urheberrecht auch in der Welt der NFTs oder Kryptowährungen noch geschützt?
0:26

06. Sollte ich bei einem Verlagsvertrag vorsichtig sein?
1:02

07. Welchen Schutz gibt es für Künstler, die ihre eigene Musik veröffentlichen und keinen Zugang zu einem Anwalt haben?
1:03
Transkript der Lektion
Understanding 360 Deals in the Music Industry
A 360 deal is an agreement where the record company takes income not just from the artist's tracks and recordings, but also participates in income from other activities of the artist within the music industry. This includes:
- Live performances
- Branding and endorsements
- Modeling
- Acting
Essentially, any income that emanates from the artist's presence within the music business can be included in this deal.
Reasonableness of 360 Deals
When discussing whether a 360 deal is reasonable or unreasonable, it often depends on several factors:
- Financial Offer: If the record company offers a vast amount of money, it can establish a commercial position where these types of deals are more acceptable.
- Negotiation: It is crucial for artists to negotiate with a lawyer who is well-versed in these contracts.
Key Considerations in Negotiation
- Lowest Possible Percentage: Artists should aim to negotiate the lowest percentage possible for the record company's share of non-music income.
- Calculation Basis: The way the percentage of non-music income is calculated should be carefully considered. Ideally, it should be based on profit rather than gross income.
Quote: "The difference between what an artist earns in pounds and pence and what they actually make by way of profit, once you've deducted all the costs of doing business, can be very different."
In summary, while 360 deals can be beneficial under certain circumstances, it's essential for artists to approach them with caution and seek expert legal advice.
46 Lektionen
1 Std. 6 Min. strukturierte Videolektionen
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Jules O'Riordan verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im gesamten Spektrum der Musikindustrie. Dazu zählen fast ein Jahrzehnt als A&R für die Labels des Universal-Verbunds, 15 Jahre als Moderator bei BBC Radio 1, über 150 Veröffentlichungen und Remixe als eigenständiger Künstler sowie eine 30-jährige Karriere als einer der bekanntesten, weltweit tourenden DJs Großbritanniens (Judge Jules) mit über 5.000 Gigs, dazu umfangreiche Erfahrung als Eventpromoter und Künstlermanager auf höchstem Niveau.
Es genügt zu sagen, dass Jules die Musikindustrie in- und auswendig kennt, und seine Mandanten schätzen ihn als vertrauenswürdigen Berater, für den keine rechtliche oder geschäftliche Herausforderung zu groß oder zu klein ist.
Jules ist seit 10 Jahren Anwalt. Seine Tätigkeit erstreckt sich über die gesamte Breite der musikorientierten Unterhaltungsindustrie. Seine juristische und vertragliche Expertise umfasst Management, Recording, Verlag, Vertrieb und Label-Services, musikbasierte Apps, Games und Tech-Projekte, Produktions-Deals, Produzenten, Featured Artists, Endorsements, Merchandising, Leistungsschutzrechte, TV-/Filmmusiken, Liveauftritte, Event- und Venue-Verträge sowie Urheberrechts- und Schutzrechtsverletzungen und viele weitere Streitigkeiten.
Zu Jules' Mandanten zählen Künstler, Managementfirmen, Plattenlabels, Songwriter, Eventpromoter, Produzenten, Musik-Tech-Unternehmen, Produktionsfirmen, Live-Agenten, Musikverlage und DJs. Er hat auf zahlreichen Panels und Seminaren gesprochen, darunter ADE, Brighton Music Conference und AIM-Events, und war Gastredner zu Rechtsfragen in verschiedenen Online- und Offline-Medien, darunter BBC Radio 5 Live, BBC Introducing, Financial Times, The Sun, The Times und Mixmag.
Jules spricht fließend Spanisch.
Wer wäre besser geeignet, die Verträge und Deals zu entmystifizieren, denen jeder Musiker irgendwann begegnet? In seinem Kurs verwandelt Jules drei Jahrzehnte hart erarbeitetes Branchenwissen in klar verständliche Anleitung, damit du die geschäftliche Seite der Musik verstehst und dein Werk schützt, lange bevor du auf der gepunkteten Linie unterschreibst.




















